AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Shows, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsangebote

Erhaltene Angebote sind auch hinsichtlich der Preisangaben – unverbindlich und freibleibend.
Die Buchung hat in schriftlicher Form (per E-Mail, Post, WhatsApp, SMS) zu erfolgen und wird erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung (per E-Mail, Post, WhatsApp, SMS) von Detlef Vogt rechtsverbindlich.

§ 3 Gage

Die Gage wird in Bar, nach der Vorstellung oder per Vorabüberweisung spätestens 14 Tage vor dem Auftrittstermin fällig . Der Veranstalter ist nicht berechtigt irgendwelche Änderungen vorzunehmen.

§ 4 Stornierung

Im Falle einer Absage durch den Kunden nach Absendung der Auftragsbestätigung, behalte ich mir vor, eine Vertragsstrafe zu berechnen. Hierbei gelten folgende Fristen:
90 Tage vor Auftragserfüllung: 0 % des vereinbarten Gesamtbetrags
89 – 30 Tage vor Auftragserfüllung: 20 % des vereinbarten Gesamtbetrags
29 – 14 Tage vor Auftragserfüllung: 40 % des vereinbarten Gesamtbetrags
13 – 7 Tage vor Auftragserfüllung: 60 % des vereinbarten Gesamtbetrags
6 – 3 Tage vor Auftragserfüllung: 70 % des vereinbarten Gesamtbetrags
2 – 0 Tage vor Auftragserfüllung: 100 % des vereinbarten Gesamtbetrags

Die Stornierung hat in schriftlicher Form (per E-Mail, Post, WhatsApp, SMS) zu erfolgen.


§ 5 GEMA

Soweit eine Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA erforderlich ist, ist diese Sache des Veranstalters sowie auch die Bezahlung der Gebühren. Falls Sie die GEMA nicht pauschal abrechnen, erhalten Sie von mir eine Liste mit den in meiner Show verwendeten Titel.

§ 6 Vertragliche Leistungen

1. Der Künstler ist in der Gestaltung seines Programms frei. Die Art und der Charakter der Darbietung sind dem Veranstalter durch das Angebot bekannt.

2. Der Künstler ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn er durch Krankheit verhindert ist. Schadensersatz durch den Veranstalter kann nur dann geltend gemacht werden, wenn kein schriftlicher Nachweis in Form eines Attestes vorgelegt werden kann. Und das auch nur in Höhe der vereinbarten Auftrittsgage.

3. Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Der Künstler hat einen Anspruch auf einen Ersatztermin

4. Der Veranstalter gewährleistet einen störungsfreien Verlauf der Veranstaltung. Andernfalls ist der Künstler nicht verpflichtet die Veranstaltung durch zu führen.

5. Der Auftraggeber garantiert für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten wie z.B. Name, PLZ, Ort, Zeit, Telefonnummer …
Auch benennt er zwei Kontaktpersonen mit Handynummer für den Auftrittsabend, welche dann auch erreichbar sind.

6. Im Falle einer Buchung über Dritte ist der Veranstalter über meine allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.

Nachtrag 20.03.2020
Gibt es eine behördliche Anordnung und ein Verbot für Veranstaltungen zu dem Veranstaltungszeitpunkt, dann sind beide Vertragspartner von ihren Vertragspflichten befreit.

Wird jedoch aus Vorsicht eine Veranstaltung absagt, wird der schuldige Vertragspartner mit den oben genannten Prozentsätzen und Fristen Schadensersatzpflichtig.